Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vita Impact Consulting:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Vita Impact Consulting, Inhaber Guy Ebang Nzue, Leopoldstraße 10, 45139 Essen, Deutschland (im Folgenden: „Auftragnehmer“) bietet unter der Webseite https://vita-impactconsulting.de Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen gemäß § 6 StBerG, Büroservice, Reiseservice, Konsular Service, Unternehmensvertretung, Integrationscoaching sowie Coaching für Selbstständige, Privatpersonen und Organisationen an.

1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Leistungen bzw. Aufträge zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt. Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.

§3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§4 Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit.

Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

5.2 Der Auftraggeber muss Belege und Daten vollständig, richtig und pünktlich bis zum 5. des Folgemonats einreichen. Ausschluss Ihrer Haftung für Verzögerungen oder Fehler, die durch verspätete oder fehlerhafte Belege des Kunden entstehen.

§6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

§7 Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die in Verbindung mit der Auftragsabwicklung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR.

§8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

§9 Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Das Entgelt ist bei Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um Verbraucher, beträgt der Zinssatz mind. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§10 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers

entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.

Für Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 25.000 EUR gehaftet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§11 Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen

sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§12 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.

§13 Schlussbestimmung

Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.

§14 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§15 Gewährleistung

15.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

15.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.

15.3 Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§16 Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtsverletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nur mit unserer Zustimmung stattfinden.

Wir garantieren, dass wir die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Von Ihnen dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

§17 Schutzrechtsverletzung

Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit wir zügig Abhilfe schaffen können. Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen.

§18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

18.2 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

18.3 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§19 Konsularische Dienstleistungen

19.1 Alle konsularischen Dienstleistungen, sonstigen Leistungen und Angebote sowie Vereinbarungen zwischen Vita Impact Consulting bzw. Guy Ebang Nzue, Botschaften, Konsulate, Auftragsgeber und Auftragsnehmer erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, selbst wenn auf sie nicht nochmals Bezug genommen wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit Vita Impact Consulting.

19.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht für Vita Impact Consulting erteilte Aufträge, mit Vita Impact Consulting getroffene Vereinbarungen oder begründete Vertragsverhältnisse.

19.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Vita Impact Consulting sie schriftlich bestätigt hat.

19.4 Auftrag

19.4.1 Die Konsularischen Dienstleistungen umfassen die Vorlage von Visumanträgen und/oder zu legalisierenden Dokumenten bei den zuständigen konsularischen Vertretungen in Deutschland, Belgien, Frankreich sowie in Afrika, Europa und Amerika. Vita Impact Consulting beginnt mit den konsularischen Dienstleistungen, nachdem ihr der obige Auftrag erteilt worden ist und die erforderlichen vollständigen Visa-Antragsunterlagen und/oder zu legalisierenden Dokumente zugegangen sind.

19.4.2 Ist es zur Einhaltung der vom Auftraggeber vorgegebenen Reisedaten erforderlich, die Visumanträge bei den Visa erteilenden Stellen als mit erhöhten Gebühren verbundene Eilanträge zu stellen, wird Vita Impact Consulting dies grundsätzlich mit der Folge tun, dass der Auftraggeber Vita Impact Consulting die erhöhten Gebühren zu bevorschussen bzw. zu erstatten hat.

19.5 Haftung

19.5.1 Sofern Transporte der Dokumente nicht von Vita Impact Consulting selbst durchgeführt werden, sondern durch von Vita Impact Consulting beauftragte Dritte, erfolgen diese ausschließlich auf die Gefahr des Auftraggebers. Vita Impact Consulting hat jedoch Regressansprüche gegen den Dritten auf Verlangen des Auftraggebers an diesen abzutreten. Für das Abhandenkommen von Passhüllen oder lose in Pässen einliegenden Blättern übernimmt Vita Impact Consulting keine Haftung.

19.5.2 Vita Impact Consulting wird die ihr erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Eine Gewährleistung Vita Impact Consulting für die Erteilung und die Qualität von Visa oder Legalisierungen ist jedoch ausgeschlossen.

19.5.3 Sämtliche nicht unter das Produkthaftungsgesetz fallenden sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultierenden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, sowohl gegen Vita Impact Consulting als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, unterliegen der Einschränkung, dass die Haftung von Vita Impact Consulting , soweit die Schadensverursachung auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt ist, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks und für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung notwendig sind.

19.6 Preise und Zahlung

19.6.1 Vita Impact Consulting steht gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Vergütung der von ihr ausgeführten Aufträge zu. Die Höhe der Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach dem jeweiligen – auf der Homepage von Vita Impact Consulting (https://vita-impactconsulting.de) abrufbaren oder dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu überlassenen – Vita Impact Consulting Preis zzgl. Servicegebühren oder nach den zwischen Vita Impact Consulting und dem Auftraggeber im Einzelfall vereinbarten Preisen.

19.6.2 Außer Konsulatsgebühren, sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

19.6.3 Neben der Vergütung hat der Auftraggeber an Vita Impact Consulting Aufwendungsersatz zu verauslagende Botschaft-oder Konsulatsgebühren und ggf. anfallende Kosten für Transporte der Dokumente zu zahlen. Sämtliche diese Zahlungen sind -soweit nicht anders vereinbart -spätestens mit der Auftragserteilung an Vita Impact Consulting zu leisten. Eine Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn Vita Impact Consulting über den Betrag verfügen kann.

19.6.4 Zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung gegen Ansprüche von Vita Impact Consulting ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Vita Impact Consulting anerkannt wurden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber darüber hinaus nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Auftrag beruht.

19.7 Datenschutz (DSGVO)

Wenn Vita Impact Consulting bei der Durchführung des Auftrags hinsichtlich der hierzu verarbeiteten personenbezogenen Daten im Verhältnis zum Auftraggeber die Rolle eines Auftragsverarbeiters gem. Art. 4 Nr. 8 DSGVO zukommt, gilt hinsichtlich dieser Datenverarbeitung der Vita Impact Consulting -Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser ist auf unserer Website.

19.8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

19.8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis mit Vita Impact Consulting bzw. Guy Ebang Nzue ist Essen (Deutschland).

19.8.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vita Impact Consulting und dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Essen (Deutschland).

19.8.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen Vita Impact Consulting und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

19.9 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Vita Impact Consulting nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.