Ab dem 1. September 2026 bringt das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) wichtige Neuerungen für die Bundesregierung.de. Im Fokus von § 6 StBerG stehen die Neuregelung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen sowie die rechtliche Zulassung von studentischen Hochschulberatungsstellen.
Wichtigste Änderungen zu § 6 StBerG?
- Erweiterung der unentgeltlichen Hilfe: Die bisher strenge Beschränkung der unentgeltlichen steuerlichen Hilfe auf nahe Angehörige (nach § 15 AO) wird aufgelockert.
- Legalisierung von Tax Law Clinics: An Hochschulen und Universitäten dürfen studentische Beratungsstellen („Tax Law Clinics“) offiziell unentgeltlich Hilfe leisten.
- Fachliche Anleitung: Die Beratung durch Studierende muss unter der Anleitung einer besonders qualifizierten Person erfolgen.
- Anpassung an das Rechtsdienstleistungsgesetz: Die Vorschriften für die unentgeltliche Hilfeleistung werden an die Struktur des § 6 RDG angenähert.
Reform für Buchhalter/in
- Neues Recht: Ab dem 1.09.2026 dürfen selbstständige Bilanzbuchhalter offiziell Kontenpläne erstellen.
- Bisheriger Rahmen: Erlaubt bleiben unverändert das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen.
- Keine Ausweitung: Weitergehende Forderungen von Verbänden (wie etwa die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen) wurden vom Gesetzgeber abgelehnt und bleiben dem Vorbehaltsaufgabenbereich der Steuerberater vorbehalten.

