Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ab 01.09.2026

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Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ab 01.09.2026
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Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ab 01.09.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ab 01.09.2026

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Ab dem 1. September 2026 bringt das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) wichtige Neuerungen für die Bundesregierung.de. Im Fokus von § 6 StBerG stehen die Neuregelung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen sowie die rechtliche Zulassung von studentischen Hochschulberatungsstellen.

Wichtigste Änderungen zu § 6 StBerG?

  • Erweiterung der unentgeltlichen Hilfe: Die bisher strenge Beschränkung der unentgeltlichen steuerlichen Hilfe auf nahe Angehörige (nach § 15 AO) wird aufgelockert. 
  • Legalisierung von Tax Law Clinics: An Hochschulen und Universitäten dürfen studentische Beratungsstellen („Tax Law Clinics“) offiziell unentgeltlich Hilfe leisten. 
  • Fachliche Anleitung: Die Beratung durch Studierende muss unter der Anleitung einer besonders qualifizierten Person erfolgen. 
  • Anpassung an das Rechtsdienstleistungsgesetz: Die Vorschriften für die unentgeltliche Hilfeleistung werden an die Struktur des § 6 RDG angenähert.

Reform für Buchhalter/in

  • Neues Recht: Ab dem 1.09.2026 dürfen selbstständige Bilanzbuchhalter offiziell Kontenpläne erstellen.
  • Bisheriger Rahmen: Erlaubt bleiben unverändert das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen. 
  • Keine Ausweitung: Weitergehende Forderungen von Verbänden (wie etwa die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen) wurden vom Gesetzgeber abgelehnt und bleiben dem Vorbehaltsaufgabenbereich der Steuerberater vorbehalten.

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